Bekanntmachung
Innovationspartnerschaft zur Entwicklung und zum Erwerb eines Einsatzleitsystems für die ILS ELS-V_2026
| Vertragspartei und Dienstleister | |
| Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF Saar) Identifikationsnummer: 10000000-7030000001-38 Internet-Adresse (URL): https://www.zrf-saar.de Postanschrift: Saarpfalz-Park 9 Postleitzahl / Ort: 66450 Bexbach NUTS-3-Code: DEC05 Land: Deutschland Kontaktstelle: Vergabestelle E-Mail: vergabe-zrf@zrf-saar.de Telefon: +49 068269310 Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit |
| Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
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| Verfahren | |
| Zweck | |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
| Beschreibung | Interne Kennung: ELS-V_2026 Titel: Innovationspartnerschaft zur Entwicklung und zum Erwerb eines Einsatzleitsystems für die ILS Beschreibung: Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF Saar) beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Einsatzleitsystems als Ersatz für die bisherige Systemlösung der Integrierten Leitstelle Saarland. Mit dem Vergabeverfahren strebt der ZRF eine Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV) zur gemeinsamen Entwicklung und den späteren Erwerb eines innovativen Einsatzleitsystems für die Integrierte Leitstelle Saarland an. Das neue Einsatzleitsystem soll die bewährten Kernfunktionen eines marktüblichen Einsatzleitsystems zuverlässig abbilden und zugleich innovative Bestandteile enthalten, die im Rahmen einer Innovationspartnerschaft gemeinsam mit dem Auftragnehmer entwickelt, erprobt und in den produktiven Leitstellenbetrieb überführt werden sollen. Leitbild des Auftrages ist ein Vertrag, in dem die Innovationspartner ihre Kompetenzen und Erfahrungen zusammenführen, um ein völlig neues Einsatzleitsystem auf modernstem informationstechnischem Stand zu entwickeln. Dazu werden vom Auftragnehmer die erforderlichen technischen und fachlichen Fähigkeiten im Bereich der zukunftsweisender Softwareentwicklung erwartet, während der ZRF langjährige praktische Erfahrungen im Leitstellenbetrieb, einen realen Rahmen für die praktische Erprobung und ein klar definiertes aus der Praxis entwickeltes Anforderungsprofil für ein innovatives Einsatzleitsystem einbringt. Ziel der Innovationspartnerschaft ist die Entwicklung eines marktgängigen Produktes, das dem Auftragnehmer die weitere Verwertung ermöglicht und dem ZRF einen wirtschaftlich vorteilhaften Erwerb der gemeinsam entwickelten Lösung ermöglicht. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
| Umfang der Auftragsvergabe | |
| Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
| CPV-Code Hauptteil: 72212100-0 | |
| Weitere CPV-Code Hauptteile: 72000000-5 Weitere CPV-Code Hauptteile: 72200000-7 Weitere CPV-Code Hauptteile: 73000000-2 |
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| Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 66119 Saarbrücken NUTS-3-Code: DEC01 Land: Deutschland |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Grundlage für den Ausschluss | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
| Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Insolvenz Beschreibung: Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: |
| Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
| Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
| Verfahrensart | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
| Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: (a) Die vorliegende Beschaffung unterliegt dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB, VgV. (b) Die Innovationspartnerschaft wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Nach Auswahl der drei geeignetsten Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden diese zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Bei wesentlich gleicher Eignung behält sich der Auftraggeber vor, mehr als drei Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufzufordern. Der Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von diesen eingereichten Erstangeboten. Anschließend werden die Bewerber aufgefordert, innerhalb einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Frist verbesserte Folgeangebote einzureichen. Auf dieser Grundlage entscheidet der Auftraggeber, ob er den Zuschlag erteilt oder zur weiteren Verbesserung der Angebote eine erneute Verhandlungsrunde durchführt. Bei der Durchführung einer erneuten Verhandlungsrunde kann der Auftraggeber die Zahl der Bieter anhand eines nach den Zuschlagskriterien erstellten Rankings auf zwei reduzieren. (c) Die Vergabeunterlagen werden auf der in dieser Bekanntmachung angegebenen Vergabeplattform elektronisch zur Verfügung gestellt; die einschlägige Vergabe-Nr. lautet: ELS-V_2026. Ausgenommen sind die beiden Dokumente Leistungsbeschreibung Teil A - Innovationsanforderungen und Teil B - Basisanforderungen; für deren Anforderung ist die vorherige Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung erforderlich, welche über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform nach Registrierung einzureichen ist. Für die elektronische Kommunikation mit der Vergabestelle, als auch für die elektronische Abgabe eines Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. (d) Der Bieter hat sämtliche Angaben auf den vorgegebenen Formblättern zu machen, soweit vorgegeben. Diese werden als PDF-Format und als Ausfülloption zusätzlich als Word-Dokument zur Verfügung gestellt. Ein Abweichen von den Vergabeunterlagen kann den Ausschluss vom Verfahren bedeuten. Sämtliche Vergabeunterlagen sind Grundlage des Angebots und werden bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. (e) Der Bieter ist verpflichtet, unverzüglich nach Auftragserteilung für das gesamte an der Erfüllung des Projektvertrages beteiligte Personal (Angestellte und in sonstigen Dienstverhältnissen stehende Personen, einschließlich etwaiger Nachunternehmer) den Nachweis einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2-Sabotageschutz) gemäß des Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 07. Juli 2021 i.V.m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Saarländischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (AVSSÜG) vom 14. Januar 2022 zu erbringen. (f) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz-WRegG) vornehmen. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt das Unternehmen sein Einverständnis hierzu. Eintragungen können zum Ausschluss führen. (g) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung (vgl. Formblatt) abzugeben, -in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, -in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, -in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften -in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen Bewerbergemeinschaft teilnimmt. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient (Eignungsleihe). Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird (vgl. Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). (h) Wir bitten, die Vergabeunterlagen frühestmöglich durchzuarbeiten, so dass Bewerberfragen fristgerecht gestellt werden können. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortkataloges anonymisiert allen Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der letzte Zeitpunkt für Bewerberfragen ist der 10/08/2026. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Die Fragen und die entsprechenden Antworten werden Bestandteil der Vertragsunterlagen und konkretisieren diese gegebenenfalls. Fragen bzw. sonstige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet. (i) Die Verfahrenssprache und im Falle der Zuschlagserteilung die Vertragssprache sind ausschließlich deutsch. (j) Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. (k) Es gelten die Datenschutzhinweise zur Durchführung von Verfahren - Informationen nach Art. 13, 14 und 21 DS-GVO. (l) Bezüglich der einzureichenden Unterlagen wird auf die Checkliste verwiesen. |
| Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
| Vergabeverfahren | |
| Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
| Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
| Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
| Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Quelle der Eignungskriterien | Auftragsunterlagen |
| Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
| Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein |
| Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. |
| Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
| Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
| Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
| Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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| Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
| Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
| Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
| eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
| Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
| Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
| Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
| Informationen zur Einreichung | |
| Fristen | |
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Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27.08.2026 24:00 Uhr |
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| Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
| Öffnung der Angebote | |
| -ENTFÄLLT- | |
| Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://saarvpsl.vmstart.de |
| Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://saarvpsl.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f6f6df685-41279ead8e321b75
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
| Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
| Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
| Überprüfung | |
| Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Gem. § 134 Abs. 1 S. 1 GWB sind Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vorab zu informieren. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 160 Absatz 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der Fristen in den § 135 Absatz 2 Sätze 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. |
| Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes Geschäftsstelle Identifikationsnummer: 10000000-00108010000001-47 Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17 Postleitzahl / Ort: 66119 Saarbrücken NUTS-3-Code: DEC01 Land: Deutschland |
| Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
| Schlichtungsstelle | |
| Beschaffungsinformationen (speziell) | |
| Vergabeverfahren | |
| Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF Saar) beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Einsatzleitsystems als Ersatz für die bisherige Systemlösung der Integrierten Leitstelle Saarland. Mit dem Vergabeverfahren strebt der ZRF eine Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV) zur gemeinsamen Entwicklung und den späteren Erwerb eines innovativen Einsatzleitsystems für die Integrierte Leitstelle Saarland an. Das neue Einsatzleitsystem soll die bewährten Kernfunktionen eines marktüblichen Einsatzleitsystems zuverlässig abbilden und zugleich innovative Bestandteile enthalten, die im Rahmen einer Innovationspartnerschaft gemeinsam mit dem Auftragnehmer entwickelt, erprobt und in den produktiven Leitstellenbetrieb überführt werden sollen. Ziel des Vorhabens ist nicht lediglich die technische Ablösung eines bestehenden Systems. Vielmehr soll das künftige Einsatzleitsystem als zentrales, integriertes, resilientes und zukunftsfähiges Arbeits-, Informations- und Steuerungssystem der Integrierten Leitstelle Saarland ausgestaltet werden. Es soll die Leitstelle im Regelbetrieb, bei Sonderlagen, in Krisensituationen sowie bei künftigen Formen digitaler Vernetzung sicher unterstützen und dabei klassische Leitstellenprozesse mit neuen Fähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Prozesssteuerung, Wissensmanagement, Qualitätsmanagement, Interoperabilität, Datenintegration und Entscheidungsunterstützung verbinden. Leitbild des Auftrages ist ein Vertrag, in dem die Innovationspartner ihre Kompetenzen und Erfahrungen zusammenführen, um ein völlig neues Einsatzleitsystem auf modernstem informationstechnischem Stand zu entwickeln. Dazu werden vom Auftragnehmer die erforderlichen technischen und fachlichen Fähigkeiten im Bereich der zukunftsweisender Softwareentwicklung erwartet, während der ZRF langjährige praktische Erfahrungen im Leitstellenbetrieb, einen realen Rahmen für die praktische Erprobung und ein klar definiertes aus der Praxis entwickeltes Anforderungsprofil für ein innovatives Einsatzleitsystem einbringt. Ziel der Innovationspartnerschaft ist die Entwicklung eines marktgängigen Produktes, das dem Auftragnehmer die weitere Verwertung ermöglicht und dem ZRF einen wirtschaftlich vorteilhaften Erwerb der gemeinsam entwickelten Lösung ermöglicht. |
| Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
| Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
| Erfüllungsort | Weitere Erfüllungsorte Postanschrift: Winterberg 5 Postleitzahl / Ort: 66119 Saarbrücken NUTS-3-Code: DEC01 Land: Deutschland |
| Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 60 |
| Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: 1. Abschluss eines Vertrages über Service und Pflege des Einsatzleitsystems 2. Verlängerung des Vertrages über Service und Pflege des Einsatzleitsystems um 5 Jahre |
| Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
| Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
| Zusätzliche Informationen | |
| Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
| Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität, Beschreibung: vgl. Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen), Gewichtung: 50,00 Vertrag über Service und Pflege, Beschreibung: vgl. Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen), Gewichtung: 10,00 Preis, Beschreibung: Der anzubietende Preis wird nach Maßgabe der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen) für Zwecke der Gewichtung umgerechnet., Gewichtung: 40,00 |
| Informationen über die Anwendbarkeit von EED | EED anwendbar: Nein |
| Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
| Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |